Durch ständig steigende Anforderungen und die Globalisierung der Märkte entstehen eine Vielzahl von nationalen und internationalen Forderungen an unsere Produkte. Zum einen müssen die gesetzlichen Aspekte (wie z. B. die EU-Richtlinien im europäischen Wirtschaftsraum), aber natürlich auch die lokalen oder anwendungsbezogenen Gesetze beachtet werden. Nur, wenn alle Gesichtspunkte von Anfang an in den Produktlebenszyklus mit einbezogen werden, ist gewährleistet, dass alle Anforderungen eingehalten werden können.
WIKA stellt sich der Herausforderung mit einem zentral und global ausgerichteten Team, damit die stetig wachsenden Anforderungen umgesetzt werden können, aber auch, um auf Kundenwünsche und -anfragen reagieren zu können.
Seit 1994 ist das WIKA-Qualitätsmanagementsystem nach ISO 9001 zertifiziert. Die hohen Qualitäts- und Sicherheitsnormen unseres Unternehmens setzen dabei Standards und wurden in mehreren Staaten in die landeseigenen Normsysteme übernommen.
WIKA Alexander Wiegand SE & Co. KG hat sich zur Einhaltung der produktbezogenen Umweltschutzthemen ein umfassendes Management aufgebaut. Nachstehend befinden sich Erklärungen zu den gängigsten Themen.
Als Hersteller von Mess- und Kontrollinstrumenten stellen wir keine Substanzen/Chemikalien selbst her. Die Menge der Stoffe/Chemikalien, die für die Herstellung unserer Produkte benötigt werden, überschreitet nicht die Grenze von einer Tonne im Jahr. Daher sind wir als nachgeschalteter Anwender von der Registrierungspflicht befreit. Nach Artikel 33 der REACH-Verordnung sind wir verpflichtet über die verwendeten Stoffe in unseren Erzeugnissen zu informieren: Wir bestätigen Ihnen hiermit, dass unsere Erzeugnisse und Verpackungen keine Stoffe der Kandidatenliste in Konzentrationen über 0,1 Massenprozent enthalten, mit der nachfolgenden Ausnahme.
In vielen unserer Produkte, die Metalle wie Stahl, Aluminium oder Kupferlegierungen enthalten und bestimmte elektronische Komponenten verwenden, können mehr als 0,1 Prozent Blei enthalten sein. Blei ist nach der REACH-Verordnung als SVHC-Stoff gelistet (unter den Nummern CAS-Nr. 7439-92-1, EG-Nr. 231-100-4). Sofern dieser oder ein anderer SVHC-Stoff in einer unsere Produkte enthalten ist, informieren wir Sie hierüber auf dem Lieferschein.
Wir haben die EU-Richtlinie RoHS 2011/65/EU mit der delegierten Richtlinie (EU) 2015/863 erfolgreich in unserem Unternehmen eingeführt und ein entsprechendes Management dazu aufgebaut. Die elektrischen und elektronischen Produkte erfüllen die Anforderungen, was wir in einer EU-Konformitätserklärung bestätigen.
Mechanische Produkte, wie Manometer oder Thermometer, unterliegen nicht der RoHS 2011/65/EU, das heißt wir dürfen keine EU-Konformitätserklärung erstellen. Sollten Sie jedoch eine Bestätigung benötigen, dass auch ein mechanisches Produkt die Stoffgrenzen der RoHS einhält, so können wir Ihnen diese erstellen.
Gemäß der WEEE-Richtlinie (Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte) soll die Umweltverschmutzung in Europa verringert werden. Die Strategie ist eine stärkere Wiederverwendung von Materialien.
Wir haben die WEEE-Richtlinie erfolgreich in unserem Unternehmen eingeführt und ein entsprechendes Management dazu aufgebaut.Daher sind wir umfassend und vollständig konform zur WEEE.
WIKA-Altgeräte können Sie jeder Zeit an uns zurücksenden und wir entsorgen diese dann. Kontaktieren Sie uns einfach unter [email protected].
Die Hongkong-Konvention wurde im Mai 2009 von der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation verabschiedet. Sie ist eine Vereinbarung für weltweite Verbesserungen für umweltfreundliches Recycling von Schiffen. Dafür wird ein IHM-Zertifikat gefordert (International Certificate on Inventory of Hazardous Materials). Um die Ratifizierung dieser Vereinbarung voranzutreiben hat die EU die Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 erlassen. Dadurch werden Schiffeigner aufgefordert von allen Bauteilen an Bord ein Gefahrstoffinventar mitzuführen.
Die meisten der aufgeführten Stoffe sind nicht in WIKA-Produkten enthalten. Ein entsprechende Material Declaration können Sie bei uns anfordern.
Der Erlass der Section 1502 des US-amerikanischen Dodd-Frank Acts verpflichtet US-börsennotierte Unternehmen für die Rohstoffe Tantal, Gold, Wolfram und Zinn Herkunftsnachweise zu führen und zudem weitreichende Prüfungspflichten für Lieferanten und Stoffströme umzusetzen. Ziel ist es, die globalen Lieferketten offenzulegen, um die Unterstützung bewaffneter Konflikte zu verhindern.
Wir sind nicht verpflichtet diesen umfassenden Bericht zu verfassen, trotzdem möchte WIKA seine Kunden bei deren Berichtspflicht unterstützen. Wir haben Prozesse implementiert, um zu prüfen, dass unsere Lieferanten ihrer Sorgfaltspflicht nachkommen. Dabei verlassen wir uns auf die Informationen, welche uns bereitgestellt werden und darauf, dass unsere Lieferanten selbst keine Produkte und Komponenten aus Konfliktregionen kaufen. Unsere Lieferquellen bestehen ausnahmslos aus qualifizierten und namhaften Lieferanten, die Prüfungen der Lieferkette erfolgen kontinuierlich.